Podologische Therapie beim Diabetischen Fuß
Das Diabetische Fußsyndrom (DFS) ist in der Heilmittelrichtlinie des GBA zur vertragsärztlichen Versorgung in der letzten Fassung vom 21.09.2017 (Anlage 1) definiert als: krankhafte Schädigungen am Fuß infolge eines Diabetes mellitus mit Schädigungen an Haut und Zehennägeln bei nachweisbaren Gefühls - und/oder Durchblutungsstörungen der Füße (Makro-, Mikroangiopathie, Neuropathie, Angioneuropathie).
Ein Diabetes mellitus mit diabetesassoziierter Folgeerkrankung, wie Polyneuropathie (PNP) und/oder
peripherer arterieller Verschlusskrankheit (pAVK), bei gleichzeitig pathologischem Nagelwachstum und/oder pathologischer Hornhautverdickung/ Hyperkeratose, begründet nach individueller ärztlicher Untersuchung eine podologische Therapie.
Besteht an einem Fuß mit diabetesassoziierter Folgeerkrankung wie PNP und/oder pAVK eine Wunde und gleichzeitig eine pathologische Nagelveränderung oder besteht an intakter Haut eine pathologische Hornhautverdickung/Hyperkeratose, ist zweifelsfrei die Indikation zur podologischen Therapie gegeben.
Dies muss auf der ärztlichen Heilmittelverordnung entsprechend beschrieben werden (siehe dazu Anlage 2).
Ein kurzfristig oder jahrelang bestehender Diabetes mellitus ohne DFS und ohne PNP/pAVK (Polyneuropathie/periphere arterielle Verschlusskrankheit) ist keine Indikation zur Verordnung einer podologischen Therapie.
Podologie, in dem hier verstandenen Kontext, ist Therapie und nicht Pflege.
Quelle: Auszug aus der Stellungnahme der AG Fuß der DDG vom 7. Februar 2018