Qualitätsbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung 2015
Eine der Komplikationen des Diabetes mellitus ist das diabetische Fußsyndrom. Ursache dafür sind erhöhte Blutzuckerwerte, die über längere Zeit zu Schädigungen der großen und kleinen Blutgefäße – der Makro- und Mikroangiopathie – sowie zu Schädigungen der Nerven – der sogenannten Neuropathie – führen können. Dies kann im schlimmsten Fall Amputationen der Extremitäten zur Folge haben. Durch eine optimale Einstellung des Diabetes und einer frühzeitigen Behandlung des diabetischen Fußsyndroms sind diese jedoch vermeidbar. Daher ist eine koordinierte Zusammenarbeit von betreuenden Hausärzten und Spezialisten sinnvoll.
Vor diesem Hintergrund hat die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen gemeinsam mit den Primärkrankenkassen Niedersachsens und unter Beteiligung des Verbands
der niedergelassenen Diabetologen Niedersachsen VNDN ein Konzept zur Verbesserung der Versorgung der betroffenen Diabetespatienten in die Wege geleitet. Die diabetologische Fußambulanz wurde als eine weitere Versorgungsebene in die Diabetesvereinbarung aufgenommen. Um letztendlich Amputationen der Extremitäten zu vermeiden, werden möglichst frühzeitig Maßnahmen gegen diabetesassoziierte Ulzerationen eingeleitet und koordiniert. Das Konzept richtet sich dabei auf die Prophylaxe und die frühzeitige Behandlung des diabetischen Fußsyndroms.
Dafür werden sowohl die im Rahmen der Fußambulanz tätigen Diabetologen als auch die nichtärztlichen Wundfachkräfte speziell geschult und regelmäßig fortgebildet.
Bei einem Befund eines diabetischen Fußsyndroms erfolgt die stadiengerechte Behandlung durch die Erstversorgung und eine fortlaufende Wundversorgung – bei immobilen Patienten gegebenenfalls auch im häuslichen Bereich.
Diese Versorgung beinhaltet zum Beispiel die Wunddokumentation mit Bildern und die Verordnung von Verbandmitteln.
Ferner werden mindestens halbjährlich Kontrollen der Füße bei auffälligem Fußstatus ab Stadium Wagner 1 und mindestens jährlich Kontrollen der Schuhversorgung durchgeführt. Gegebenenfalls werden diese korrigiert und an die medizinischen Notwendigkeiten angepasst. Die Vergütung der Einzelleistungen wird kassenseitig außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung finanziert.
In Niedersachsen sind aktuell knapp 80 Prozent der insgsamt 143 Diabetologischen Schwerpunktpraxen entsprechend qualifiziert und als Diabetologische Fußambulanz anerkannt. Dadurch ist langfristig eine Reduktion von diabetesbedingten Amputationen und eine Verbesserung der Versorgung von Menschen mit Diabetes zu erwarten
Auszug aus dem KBV-Qualitätsbericht 2015 Seite 25