Die gesunde Ernährung ist ein wichtiger Baustein für langfristige Gesundheit und Leistungsfähigkeit.
"Du bist, was Du isst!"
Die individuelle Ernährungsberatung nach 43 SGB V darf von anerkannten Ernährungsberatern angeboten werden. Fast alle Krankenkassen übernehmen einen erheblichen Kostenanteil.
Damit wird die individuelle Ernährungsberatung für jeden erschwinglich.
Lassen Sie sich von hochqualifizierten und zertifizierten Diätassistentinnen beraten!
Beratungsdiagnosen
Adipositas Grad I - III nach WHO |
Diabetes mellitus ( alle Typen ) |
Fettstoffwechselstörungen |
Nahrungsmittelallergien |
Laktoseintoleranz |
Fruktoseintoleranz |
sonstige Nahrungsmittel-Intoleranzen |
Erhöhter Harnsäure-Spiegel und Gicht |
Gesunde Ernährung - mehr Genuß und viel Gesundheit
Die Beratung steht allen Versicherten offen. Sie benötigen eine schriftliche Verordnung von Ihrem Arzt mit einer der obengenannten Beratungsdiagnosen und dem schriftlichen Vermerk nach 43 SGB V.
Sie bekommen dann von uns einen Kostenvoranschlag, mit dem Sie sich von Ihrer Krankenkasse eine Kostenübernahmeerklärung besorgen. In der Regel werden rund 85% der Kosten übernommen.
Versicherte der AOK wenden sich bitte direkt an die AOK, da hier keine Kostenübernahme erfolgt.
(09/2015)